unsere Produkte

Unsere angebotenen Produkte sind darauf ausgelegt, Ihnen ein gesamtheitliches Angebot für Ihre täglichen Mobilitätsherausforderungen anzubieten. Egal ob kurz-, mittel- oder langfristig –
Wir machen Sie mobil!

Unsere Serviceleistungen auf einen Blick

Umweltplakette
Jahreszeitengerechte Bereifung
KFZ-Steuern
Jährliche Führerscheinüberprüfung
Vollkasko- und Teilkaskoschutz
Haftpflichtversicherung
Notfallhotline 24Std.
Wartung und Verschleiß Reparaturen
Zustellung und Abholung nach Absprache
Fahrzeugbeklebungsservice
Rundfunkgebühren
Zuordnung von Ordnungswidrigkeiten
Demnächst

Kurzzeitmieten

Ihr Fuhrpark ist optimal ausgelastet und alle firmeninternen Fahrzeuge sind wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt. Was aber tun wenn?

  • Sie gern die Kosten für Ihre kurzfristige Mobilität reduzieren wollen?
  • Sie ohne großen administrativen Aufwand den Überblick behalten wollen, welcher Mitarbeiter gerade welches Fahrzeug benutzt?
  • Sie Flexibilität in Ihrem Fuhrpark benötigen, ohne dafür großartig finanzielles Kapital binden zu müssen?
  • Sie kurzfristig zusätzliche Fahrzeuge benötigen, um einen Kundenauftrag zu erledigen?

Sie benötigen für Ihre kurzfristige Mobilität zusätzliche Fahrzeuge?

Wir bieten Ihnen an, einen Fahrzeugpool für Ihr Unternehmen zu errichten. Dazu werden alle benötigten PKWs mit unserer Carsharingtechnik ausgerüstet.

Damit kann jeder registrierte Benutzer ohne administrativen Aufwand seine Dienstfahrt starten. Die Nutzung endet bei Rückgabe auf dem Firmengelände. Anfallende Standzeiten auf dem Firmengelände verursachen keine Kosten.

Vorteil für Sie:

  • finanzielle Flexibilität
  • Alternative zum Leasing, Kauf oder Finanzierung
  • Kostensicherheit
  • Bei Mehrbedarf einfach weitere Fahrzeuge anmieten möglich
  • Liquiditätserhalt durch geringe monatliche Mietzahlungen
  • Schonung der Kreditlinien bei der Hausbank
  • Kein Restwert- und Reparaturrisiko
  • Die Mietkosten sind vollständig als monatliche Betriebsausgaben anzusetzen und sind vom Finanzamt anerkannt
  • Wirtschaftliche Schwankungen und Saisonalitäten können besser berücksichtigt werden

Wenn Sie für eines dieser Themen eine professionelle Lösung suchen – kontaktieren Sie uns bitte!

Interesse Geweckt?

Unsere Langzeitmiete

Ihr Fuhrpark ist optimal ausgelastet und alle firmeninternen Fahrzeuge sind wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt. Was aber tun wenn?

  • Eine neue Kollegin oder ein neuer Kollege seine Karriere bei Ihnen startet und für die Probezeit ein Anspruch auf einen Dienstwagen besteht?
  • Wartezeiten bei Neuwagenbestellungen zu überbrücken sind?
  • Unterjährige Projekte anstehen, für welche ein Leasing keinen wirtschaftlichen Sinn ergibt?
  • Der Dienstwagenbenutzer im Sommer gern Cabrio und im Winter gern SUV fahren möchte?
  • Eines Ihrer Fahrzeuge für länger in die Werkstatt muss oder gar ganz ausfällt?
  • Sie eine firmeninterne Ausgliederung vornehmen und zunächst auf Leasingfahrzeuge verzichten wollen?

Für den Fall, dass Sie für zusätzliche Aufgaben und Projekte längerfristig ein Fahrzeug benötigen, können wir Ihnen unser Produkt Langzeitmiete anbieten.

Ab einer Nutzungsdauer von einem Monat bis maximal ein Jahr sind Sie so flexibel und können die anfallenden Mietkosten gesamtheitlich als Betriebsausgabe sofort absetzen. Falls Sie über eine eigene Firmenversicherung verfügen, kann bei Bedarf sogar der Vollkaskoschutz aus der Rate herausgerechnet werden. Dies ist bei anderen Autovermietungen nicht möglich.

Vorteil für Sie:

  • finanzielle Flexibilität
  • Alternative zum Leasing, Kauf oder Finanzierung
  • Kostensicherheit
  • Bei Mehrbedarf einfach weitere Fahrzeuge anmieten möglich
  • Liquiditätserhalt durch geringe monatliche Mietzahlungen
  • Schonung der Kreditlinien bei der Hausbank
  • Kein Restwert- und Reparaturrisiko
  • Die Mietkosten sind vollständig als monatliche Betriebsausgaben anzusetzen und sind vom Finanzamt anerkannt
  • Wirtschaftliche Schwankungen und Saisonalitäten können besser berücksichtigt werden

Wenn Sie für eines dieser Themen eine professionelle Lösung suchen – kontaktieren Sie uns bitte!

Interesse Geweckt?
Demnächst

Gewerbliches Leasing

Ihr Fuhrpark ist optimal ausgelastet und alle firmeninternen Fahrzeuge sind wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt. Was aber tun wenn?

  • Sie für Ihre Gesamte Mobilität nur einen Ansprechpartner haben wollen?
  • Sie Flexibilität in Ihrem Fuhrpark benötigen?
  • Sie Ihre Kapitalbindung im Fuhrpark senken wollen?

Sie sind Einzelunternehmer oder betreiben ein Unternehmen mit bis zu 50 Fahrzeugen? Sie wollen eine langfristige Sicherheit Ihrer Liquidität und keine Anschaffungskosten, welche die Bilanz beeinflussen? Dann fahren Sie mit unserem Leasingprodukt genau richtig!

Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie zahlen nicht den Kaufpreis, sondern lediglich für die Nutzung des Fahrzeugs. Dabei können Sie wählen zwischen einer Kilometer- oder Restwertabrechnung. Eine sichere Finanzierung mit Top-Konditionen, kombiniert mit umfassenden, optional wählbaren Service-Leistungen. Dazu kommt eine Abwicklung mit nur einem Ansprechpartner für alle Belange rund um Ihr Fahrzeug.

Unterstützt werden wir dabei von unserem Partner – der Santander Consumer Leasing GmbH.

Vorteil für Sie:

  • Leasing sichert Liquidität
  • Bilanzneutralität und damit eine bessere Kostendarstellung
  • Erleichterung bei der innerbetrieblichen Kostenplanung
  • Keine Ausfallzeiten
  • Förderung des Images Ihres Unternehmens und zusätzliche Motivation Ihrer Mitarbeiter
  • Minimierung des Überalterungsrisikos Ihrer PKW Flotte

Wenn Sie für eines dieser Themen eine professionelle Lösung suchen – kontaktieren Sie uns bitte!

Interesse Geweckt?
Demnächst

Flottenmanagement

Ihr Fuhrpark ist optimal ausgelastet und alle firmeninternen Fahrzeuge sind wirtschaftlich sinnvoll eingesetzt. Was aber tun wenn?

  • Sie administrative Prozesse in Ihrem Flottenmanagement reduzieren wollen?
  • Sie gern personelle Ressourcen sparen wollen, welche Sie momentan zur Führung Ihres Fuhrparks gebunden haben?
  • Sie Möglichkeiten suchen, um die Führerscheine Ihrer Mitarbeiter nach STVG halbjährlich überprüfen zu können?
  • Sie professionelle Unterstützung benötigen, um Flottenkosten zu reduzieren?

Zusätzlich zu unseren eigenen Fahrzeugen, welche für Sie tätig sind, können wir Ihnen verschiedene optionale Services anbieten, welche Ihnen den täglichen Umgang mit Ihrer eigenen Flotte erleichtert.

Zum Beispiel ist es möglich, unsere Carsharing Technik auch in Ihren Fahrzeugen zu verbauen. Damit vereinfacht sich für Sie und Ihre Mitarbeiter die tägliche Nutzung. Wir können anhand des Nutzungsverhaltens eines Fahrzeugs zum Beispiel feststellen, ob der Einsatz wirtschaftlich sinnvoll ist. So können wir Ihnen zeitnah Alternativen zu diesen Fahrzeugen aufzeigen.

Unsere Leistungen – Ihr Vorteil:

  • Tankkarten von Routex und DKV
  • Halbjährliche Führerscheinüberprüfung
  • Reifenmanagement
  • Steuerung der Verschleiß- und Wartungsreparaturen
  • Möglicher Aufkauf Ihrer PKW nach anerkannten Gutachten
  • Zuordnung von Ordnungswidrigkeiten
  • Schnelle Hilfe bei Fahrzeugpannen

Wenn Sie für eines dieser Themen eine professionelle Lösung suchen – kontaktieren Sie uns bitte!

Wann dürfen wir Sie mobilisieren?

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Sie wollen uns gern als Firma kennenlernen? Sie würden gern wissen, was unsere Dienstleistungen wert sind?


Dann kontaktieren Sie uns!


Unser Sales Team berät Sie ausführlich und offeriert Ihnen ein maßgeschneidertes und individuelles Angebot.


Dadurch, dass wir kein kostenintensives Stationsnetz unterhalten, profitieren Sie von Anfang an von unseren attraktiven Konditionen.

Direkt-Support

034954 - 90 89 90

E-Mail-Anfrage

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Pinguin Mobil GmbH für Fuhrparklösungen / B2B Vermietung

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten von natürlichen und juristischen Personen, welche das Carsharing- und Mietwagen-Angebot der Pinguin Mobil GmbH durch Vertragsabschluss in Anspruch nehmen möchten und sie sind Vertragsbestandteil des Nutzungsvertrages.
  2. Die Pinguin Mobil GmbH wird im Folgenden als „Pinguin Mobil“, der Vertragspartner (natürliche oder juristische Person) des Nutzungsvertrages als „Kunde“ und der Nutzungsvertrag als „Vertrag“ bezeichnet.
  3. Die AGB gelten ab der Registrierung des Kunden (egal ob natürliche oder juristische Person) und werden durch die Tarifübersicht ergänzt.
  4. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise & Gebühren zum Zeitpunkt der Buchung. Diese sind in der Tarifübersicht hinterlegt und unter www.pinguinmobil.de einsehbar oder werden bei Businesskunden im Rahmenvertrag geregelt.
  5. Pinguin Mobil stellt unterschiedliche Fahrzeugkategorien zur Verfügung, welche über die mobile App und im Internet abgebildet oder telefonisch zu erfragen sind.
  6. Pinguin Mobil behält sich vor, die Teilnahme eines Kunden abzulehnen, falls schon vor Fahrtantritt Grund zur Annahme besteht, dass der Kunde sich nicht vertragskonform (siehe § 7) verhalten wird.
  7. Pinguin Mobil behält sich ausdrücklich das Recht vor, angemessene Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Tarifordnung vorzunehmen. Änderungen werden den Kunden durch Benachrichtigung per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der Pinguin Mobil Webseite und App bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich binnen vier (4) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. Auf diese Folge wird Pinguin Mobil bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Absendetermin maßgeblich.

Stand: September 2015

  1. Die Pinguin Mobil App ist eine Applikation für Smartphones und Tablet PC, welche im Carsharing als Zugangsmedium für die Registrierung, die Reservierung und die Übernahme von Pinguin Mobil Fahrzeugen dient. Einzelheiten zum Funktionsumfang der App können dem Internetportal von Pinguin Mobil entnommen werden. Der Pinguin Mobil App gleichgestellt sind Applikationen anderer Anbieter, welche von Pinguin Mobil für die Übernahme und Rückgabe der Pinguin Mobil Fahrzeuge offiziell zugelassen sind.

Stand: September 2015

  1. Eine Fahrtberechtigung des Kunden setzt eine erfolgreiche Registrierung bei Pinguin Mobil und einen mit Pinguin Mobil geschlossenen Vertrag voraus.
  2. Zur Übernahme und Führung von Pinguin Mobil Fahrzeugen sind ausschließlich natürliche Personen (Kunden) berechtigt, welche das Mindestalter von 20 Jahren vollendet haben und mindestens 2 Jahre im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Führerschein ist während der Nutzung eines Pinguin Mobil Fahrzeuges immer im Original mitzuführen.
  3. Fahrberechtigte, welche im Auftrag von Firmenkunden ein Pinguin Mobil Fahrzeug nutzen, unterliegen nicht diesen Mindestbestimmungen.
  4. Das Fahrzeug darf mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Ein Firmenkunde kann Personen (Beauftragte) benennen, die in seinem Namen und auf seine Rechnung Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er selbst und die zur Fahrt Berechtigten die Regelungen dieser AGB beachten, bei Fahrten mit Pinguin Mobil Fahrzeugen fahrtüchtig ist/sind und eine gültige Fahrerlaubnis mitführt/en.
  5. Der Kunde/Firmenkunde hat das Handeln der zur Fahrt berechtigten Personen wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug genutzt und geführt hat. Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um unbefugte Dritte von der Nutzung von Pinguin Mobil Fahrzeugen auszuschließen.
  6. Nach erfolgreicher Registrierung schaltet Pinguin Mobil die Fahrerlaubnis des Kunden für maximal 12 Monate frei. Vor Ablauf dieser Frist wird Pinguin Mobil die hinterlegten Daten erneut prüfen.
  7. Sollten sich Daten des Führerscheins oder des Personalausweises ändern, dann sind diese zeitnah der Pinguin Mobil mitzuteilen. Wenn Änderungen nicht innerhalb von 2 Wochen vollzogen wurden, führt dies zur automatischen Sperre im Pinguin Mobil System.
  8. Unabhängig davon behält sich Pinguin Mobil das Recht vor, den Kunden zu einer unabhängigen Validierungsstelle (z.B. Post Ident) zu schicken, um die aktuellen Führerscheindaten überprüfen zu lassen.
  9. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung für das Pinguin Mobil Fahrzeug für die Dauer des Verlustes oder Entzuges. Dasselbe gilt für die Dauer eines Fahrverbotes. Kunden haben die Entziehung oder Einschränkungen ihrer Fahrberechtigung, wirksam werdende Fahrverbote oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme ihres Führerscheins unverzüglich an Pinguin Mobil zu melden.
  10. Es ist allen Kunden strikt untersagt, Dritten die Führung von Pinguin Mobil Fahrzeugen zu ermöglichen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 1.000,00€. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt.

Stand: September 2015

  1. Um das Pinguin Mobil Fahrzeug anmieten, reservieren und nutzen zu können, muss der Kunde einen abgeschlossenen gültigen Rahmenvertrag mit der Pinguin Mobil besitzen.
  2. Für die Nutzung der Fahrzeuge durch Firmenkunden, nimmt die Firma am SEPA Verfahren teil.
  3. Eine Überlassung für Firmenkunden „auf Rechnung“ ist nur nach schriftlicher Überprüfung der Kreditwürdigkeit möglich. Das Zahlungsziel für diese Verträge beträgt standardgemäß 10 Tage.
  4. Öffentliche Institutionen sind von den Regelungen aus Absatz 2+3 nicht betroffen. Hier sind individuelle Regelungen im Rahmenvertrag möglich.
  5. Der Kunde hat die von ihm im Pinguin Mobil Benutzerkonto hinterlegten persönlichen Daten immer auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seine Anschrift, E-Mail Adresse, Mobilfunknummer, Führerscheindaten und Bankverbindung. Sollten die Daten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung E-Mail nicht möglich, Mobilfunknummer veraltet) behält sich Pinguin Mobil vor, das Kundenkonto vorläufig zu sperren.
  6. Gegen Ansprüche von Pinguin Mobil kann ein Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; Ein Ein- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf rechtlichen Ansprüchen aus dem Nutzungsvertrag beruht.

Stand: September 2015

  1. Die Benutzung unserer Fahrzeuge ist nur nach Abschluss eines Firmenvertrages mit der Pinguin Mobil GmbH möglich. Um ein Pinguin Mobil nutzen zu können, muss zwingend eine Reservierung über das Pinguin Mobil System erfolgen. Diese Reservierungen können Kunden per E Mail (reservierung@pinguinmobil.de) oder per Telefon leisten.
  2. Als besonderen Service bietet Pinguin Mobil einen Zustell- und Abholservice an. Dieser ist nur nach vorheriger Absprache (mindestens 8h vorher) möglich. Die Gebühr richtet sich nach der Entfernung zum Kunden und wird durch beide Partner vorher verhandelt. Pinguin Mobil stellt dann das gewünschte Fahrzeug an die vereinbarte Adresse zu und holt es für eine weitere Gebühr dort im Bedarfsfall auch wieder ab. Eine Vereinbarung von Zustellungen und Abholungen erfolgt über den geschlossenen Rahmenvertrag.
  3. Das reservierte Fahrzeug ist spätestens nach 60min nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen. Danach ist die Reservierung für Pinguin Mobil nicht mehr bindend und wird gegebenenfalls anderweitig eingesetzt. Sollten in diesem Zusammenhang der Pinguin Mobil Kosten (z.B. Zustellung) entstanden sein, wird dem Kunden dies in Rechnung gesetzt.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen durch die Pinguin Mobil Namen und Anschrift aller Fahrer mitzuteilen, soweit diese nicht schon im Mietvertrag benannt wurden. Firmenfahrer sind Erfüllungsgehilfen des Kunden.
  5. Das Pinguin Mobil Serviceteam ist berechtigt, bei Störungen des Nutzungsablaufes den Kunden auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunk-Nummer anzurufen. Das Pinguin Mobil Serviceteam ist berechtigt, eine weitere Nutzung des Pinguin Mobil Fahrzeugs zu untersagen, falls Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein vertragswidriges Verhalten (z. B. Verstoß gegen § 7) vorliegt.
  6. Pinguin Mobil ist berechtigt, das Fahrzeug in Abstimmung mit dem Kunden jederzeit zurück zu nehmen und durch ein adäquates Pinguin Mobil Fahrzeug zu ersetzen.
  7. Eine Reservierung kann bis 30 min vor Nutzungsbeginn kostenfrei storniert werden. Kostenfrei kann auch storniert werden, wenn Pinguin Mobil das gewünschte Fahrzeug nicht zur Verfügung stellen kann. In allen anderen Fällen Pinguin Mobil berechtigt, Stornokosten in Höhe von 50% des gebuchten Tarifs als Schadenersatz zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweisvorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.

Stand: September 2015

  1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der Preise für den jeweils gewählten Tarif. Die Preise sind dem gültigen Rahmenvertrag zu entnehmen. Die Zahlung ist fällig mit Beendigung des Vertrages.
  2. Die Zahlung des Nutzungsentgelts erfolgt über das SEPA Lastschriftverfahren oder über eine gültige Kreditkarte des Kunden/der Firma. Der Kunde ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto, über welches die Begleichung der Rechnung erfolgt, über eine ausreichende Deckung verfügt. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, hat der Kunde die Bankkosten zu bezahlen sowie in der Folge eine Mahngebühr laut aktuell gültiger Tarifübersicht zu entrichten. Für Firmenkunden mit Rahmenvertrag und öffentliche Institutionen gelten abweichende Regelungen.
  3. Pinguin Mobil behält sich vor, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung wird der Kunde in der jeweiligen Rechnung verständigt. In diesem Fall kann der Kunde nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten, wobei Pinguin Mobil weiterhin zuständig für Kundenanfragen, Reklamationen u.a. bleibt.
  4. Der Kunde ermächtigt Pinguin Mobil bzw. im Falle einer Abtretung der Forderung (§ 6, Abs.6) den Abtretungsempfänger widerruflich, die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte und gegen ihn bestehenden Schadensersatz-forderungen in Zusammenhang mit dem Einzelmietverhältnis (bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung) per SEPA-Lastschrift zu Lasten des angegebenen Girokontos einzuziehen. Im Falle der Abtretung übermittelt Pinguin Mobil die für die Durchführung der Forderungsabtretung erforderlichen Daten an den Abtretungsempfänger, der diese Daten nicht für andere Zwecke verarbeiten oder nutzen darf.
  5. Der Kunde hat spätestens zwei Tage nach Rechnungserhalt für die ausreichende Deckung auf seinem Bankkonto zu sorgen.
  6. Nach Ablauf von zehn Tagen gerät der Kunde in Verzug. Im Falle des Verzuges schuldet der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen und -kosten. Kommt ein Kunde in Verzug, beträgt der Verzugszins 5% über dem jeweiligen Basissatz, mindestens aber 8% jährlich. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für sämtliche Mahnschreiben werden pauschale Mahngebühren in Höhe von je 5,00 € erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Mahnkosten nicht oder in geringerem Umfang entstanden sind. Wird die Einzugsermächtigung durch den Kunden widerrufen bzw. eine solche nicht erteilt, erhält Pinguin Mobil eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für die administrative Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Höhe von 5,00 € pro Rechnung. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus einem anderen durch den Kunden zu vertretenen Grunde nicht eingelöst wird, berechnen die Geldinstitute hierfür Rücklastschriftgebühren, die derzeit bei ca. 7,50 € liegen. Pinguin Mobil ist berechtigt, dem Kunden diesen Schaden pauschaliert mit 7,50 € zu berechnen, vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.

Stand: September 2015

  1. Der Fahrtberechtigte (§ 3) hat die Pinguin Mobil Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen. Es dürfen nur die von Pinguin Mobil zugelassenen bzw. freigegebenen Kraftstoffe und Betriebsflüssigkeiten verwendet werden. Für längere Nutzungsdauern (ab 3Tagen) verpflichtet sich der Kunde, eigenständig die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls aufzufüllen.
  2. Der Kunde hat sich verkehrsgerecht zu verhalten, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und eine material- und umweltschonende Fahrweise zu gewährleisten. Durchfahrtshöhen und -breiten sowie zulässige Zuladung und Gesamtgewicht sind zu beachten. Das Fahrzeug muss ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Auch die Ladung ist vorschriftsmäßig zu sichern.
  3. Als stark verschmutzt und damit nicht in der gewöhnlichen Nutzung enthalten gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn der Innenraum Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch den Transport von Tieren, Straßenschmutz, Schlamm oder ähnliches aufweist sowie die Verschmutzung des Fahrzeugäußeren über gewöhnliche, witterungsbedingte Gebrauchsspuren hinausgeht.
  4. Das Fahrzeug muss bei Abgabe vollgetankt wieder abgegeben werden.
  5. Das Rauchen in allen Pinguin Mobil Fahrzeugen ist strikt untersagt. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist Pinguin Mobil berechtigt, dem Kunden gegenüber eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 50 € geltend zu machen. Dem Kunden wird gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger entstanden ist als die angesetzte Pauschale.
  6. Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz und/oder einen Einsatz dritter Hilfskräfte durch die unsachgemäße Bedienung von Fahrzeug oder Zugangstechnik oder Nichteinhaltung von Regeln (z. B. Falschbetankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, nicht ordnungsgemäße Rückgabe, verursachte Abschleppnotwendigkeit), werden dem Kunden Kosten gegen Nachweis in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Pinguin Mobil kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
  7. Reparatur- und Abschleppaufträge sowie sonstige kostenauslösende Maßnahmen darf der Kunde nur nach vorheriger Zustimmung von Pinguin Mobil beauftragen.
  8. Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken bzw. in folgender Weise zu nutzen:
    1. zur gewerblichen Personenbeförderung und zur sonstigen gewerblichen Personenmitnahme.
    2. zur Weitervermietung und Weitergabe an nicht fahrtberechtigte Dritte.
    3. zur Teilnahme an motorsportlichen Zwecken, z. B. für Rennen.
    4. für Sicherheitstrainings und sonstige Fahrzeugtests.
    5. zur Begehung von Straftaten.
    6. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.
    7. zum Transport von Gegenständen, die (z. B. aufgrund Größe, Form oder Gewicht) die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das Fahrzeug/den Innenraum beschädigen können.
    8. zum Tiertransport, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Transportbehältnis / Käfig, welcher sicher im Kofferraum verstaut wird.
    9. für Fahrten im osteuropäischen Ausland.
    10. als Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol (es gilt eine Promillegrenze von 0,0 ‰), Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.
    11. zur Beförderung von Kindern oder Kleinkindern ohne erforderliche Kindersitzvorrichtung. Zur Installation von Kindersitzvorrichtungen sind zwingend sämtliche Herstellerhinweise und ggf. Vorgaben von Pinguin Mobil zu beachten.
    12. eigenmächtig Reparaturen oder irgendwelche Umbauten am Pinguin Mobil Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen.
    13. den Beifahrerairbag zu deaktivieren.

Stand: September 2015

  1. Die Pinguin Mobil Fahrzeuge werden vor der Miete vom Pinguin Mobil Serviceteam auf Schäden und Sauberkeit überprüft. Eine Überprüfung der Fahrzeuge auf sichtbare Mängel außen und innen durch den jeweils aktuell nutzenden Kunden vor Fahrtantritt ist trotzdem unverzichtbar. So können im Vier-Augen-Prinzip eventuell übersehene Schäden oder Verunreinigungen ausgeschlossen werden.
  2. Der Kunde verpflichtet sich daher, das Pinguin Mobil Fahrzeug vor oder unmittelbar zu Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit den Daten auf seinem Mietvertrag zu vergleichen. Festgestellte und/oder wahrnehmbare Mängel (z.B. sicht- und hörbare) sind Pinguin Mobil vor Fahrtantritt telefonisch zu melden. Meldet der Kunde keine Neuschäden vor Fahrtantritt, gilt das Fahrzeug als optisch und technisch einwandfrei, mit Ausnahme der bereits in der Schadenliste enthaltenen Schäden. Wenn am Fahrzeug Schäden vorliegen, die vermuten lassen, dass die Sicherheit des Betriebes des Fahrzeugs beeinträchtigt ist, ist die Benutzung des gebuchten Fahrzeugs nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Pinguin Mobil zulässig. Die Zustimmung zur Fahrzeugnutzung wird nicht ungerechtfertigt verweigert.
  3. Möchte der Kunde einen Mietvorgang beenden, so ist er verpflichtet, das Fahrzeug vollgetankt am vereinbarten Abgabeort zur vereinbarten Abgabezeit abzustellen. Das Fahrzeug wird dann von unserem Serviceteam übernommen.
  4. Eine Abgabe des Pinguin Mobils außerhalb der vereinbarten Rückgabezeit oder an einem nicht genehmigten Ort ist nicht gestattet.
  5. Pinguin Mobil gestattet dem Kunden eine Kulanz von 59 min. Danach entstehen dem Kunden durch die weitere Nutzung zusätzlichen Gebühren. Diese richten sich nach der Länge der Weiternutzung. Bis zu 120 min beträgt die Gebühr 50 €. Für eine längere Nutzung wird dem Kunden der vereinbarte Mietbetrag erneut in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle der Verletzung der Rückgabepflicht durch den Kunden bleibt Pinguin Mobil vorbehalten.

Stand: September 2015

  1. Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Nutzung auftreten, hat der Kunde unverzüglich telefonisch dem Pinguin Mobil Serviceteam mitzuteilen. Dasselbe gilt für Unfälle, Schäden und Defekte, die das Pinguin Mobil Fahrzeug bereits bei Mietbeginn aufweist. (siehe § 8 Abs.1)
  2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Unfälle, an denen ein von ihm geführtes Pinguin Mobil Fahrzeug beteiligt ist, polizeilich aufgenommen werden.
  3. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme, hat der Kunde dies unverzüglich telefonisch dem Pinguin Mobil Serviceteam mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen. In einem solchen Fall hat der Kunde die weitere Vorgangsweise mit dem Serviceteam abzustimmen und dessen Instruktionen Folge zu leisten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem:
    1. die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, das Pinguin Mobil Serviceteam davon gemäß § 8 (7) informiert wurde und
    2. nach Absprache mit dem Pinguin Mobil Serviceteam ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadenminderung ergriffen wurden und
    3. das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben, oder nach Absprache mit Pinguin Mobil anderweitig sicher abgestellt worden ist bzw. durch den Kunden fortbewegt wurde.
  4. Der Kunde darf im Falle eines Unfalls, an dem ein von ihm geführtes Pinguin Mobil Fahrzeug beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.
  5. Unabhängig davon, ob ein Unfall, zu dessen Meldung der Kunde gegenüber Pinguin Mobil verpflichtet ist, selbst- oder fremdverschuldet war, wird ihm Pinguin Mobil im Nachgang ein Formular zur Schadenmeldung zur Verfügung stellen. Dieses hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen vollständig ausgefüllt an Pinguin Mobil zurück zu senden. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Schadenmeldung bei Pinguin Mobil ein, so kann der Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden. Pinguin Mobil behält sich in diesem Falle vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu belasten.
  6. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an Pinguin Mobil Fahrzeugen stehen in jedem Fall Pinguin Mobil zu. Sind derartige Leistungen an den Kunden geflossen, muss er sie unaufgefordert an Pinguin Mobil weiterleiten.
  7. Der Kunde ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die mit Pinguin Mobil Fahrzeugen begangen werden, voll haftbar. Er kommt für alle daraus entstehende Gebühren und Kosten auf und stellt Pinguin Mobil vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei. Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen (Verwarnungen, Gebühren, Bußgelder, etc.) hat der Kunde für jeden Vorgang eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € an Pinguin Mobil zu bezahlen.
  8. Auf Verlangen von Pinguin Mobil hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des Pinguin Mobil Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.
  9. Der Kunde ist verpflichtet im Falle eines von ihm verschuldeten Unfalles außerhalb des Geschäftsgebietes alle Kosten zu übernehmen, die durch einen Rücktransport des Fahrzeuges zurück in das Geschäftsgebiet nach erfolgter Reparatur anfallen.

Stand: September 2015

  1. Die Pinguin Mobil Fahrzeuge sind gesetzlich haftpflichtversichert mit einer maximalen Deckungssumme von 100 Mio €. Darüber hinaus besteht eine Haftungsbegrenzung für Schäden am Pinguin Mobil Fahrzeug. Diese Haftungsgrenzen entsprechen der Selbstbeteiligung eines Vollkaskoschutzes. Die Selbstbeteiligung im Schadenfall ergibt sich aus dem Vertrag sowie aus der gültigen Tarifübersicht.
  2. Wird das Pinguin Mobil Fahrzeug während der Nutzungszeit des Kunden beschädigt (Eigen- oder Fremdschaden), haftet der Kunde im Rahmen seiner Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,00 €. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Selbstbeteiligung durch Zahlung einer zusätzlichen Gebühr laut Tarifübersicht zu reduzieren.
  3. Die vereinbarte Selbstbeteiligung gilt nur für den Kunden und für angemeldete Fahrtberechtigte gemäß § 3 und nur für den vertraglich vereinbarten Nutzungszeitraum, nicht für ungemeldete oder nachträglich gemeldete Nutzungsdauerüberschreitungen.
  4. Für die vorgenannte Versicherung und die vorgenannte Haftungsbegrenzung gelten, soweit nachfolgend nichts Abweichendes gelt ist, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2008, (nachfolgend „AKB“ genannt).
  5. Verstößt der Kunde gegen eine in den AKB geregelte Pflicht und führt dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers, hat der Kunde Pinguin Mobil den daraus resultierenden Schaden vollständig zu ersetzen. Eine Haftungsbegrenzung auf die (reduzierte) Selbstbeteiligung greift in diesem Fall nicht.
  6. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadenfalles entfällt der Haftpflichtversicherungsschutz vollständig. Bei grob fahrlässiger- oder gar vorsätzlicher Herbeiführung des Schadenfalles entfällt weiterhin die Haftungsbegrenzung (Kaskoversicherung). Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadensfalles richtet sich die Haftung des Kunden gegenüber Pinguin Mobil nach den Maßgaben des § 81 Abs. 2 VVG.

Stand: September 2015

  1. Pinguin Mobil haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von Pinguin Mobil oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
  2. Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Pinguin Mobil nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Regelungen dieses Absatzes gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Pinguin Mobil.
  4. Pinguin Mobil haftet nicht für Sachen, welche bei Rückgabe des Pinguin Mobil Fahrzeuges zurückgelassen werden. Dies gilt nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder gar von Vorsatz von Pinguin Mobil, deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

Stand: September 2015

  1. Der Kunde haftet Pinguin Mobil für Schäden, die er selbst oder andere Fahrberechtigte verschuldet hat. Dies beinhaltet insbesondere die Entwendung, Beschädigung oder den Verlust des Pinguin Mobil Fahrzeugs sowie Schlüssel und Zubehör. Der Kunde haftet ferner auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Pinguin Mobil Fahrzeugs oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, dass der Kunde oder Dritte, für die er einzustehen hat, schuldhaft gegen die vorliegenden Pinguin Mobil AGB, gesetzliche Bestimmungen oder die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) verstoßen hat und dadurch der Versicherungsschutz beeinträchtigt wurde. Im Falle der Haftung des Kunden ohne Versicherungsschutz der Fahrzeugversicherung stellt der Kunde Pinguin Mobil von Forderungen Dritter frei.
  2. Bei einem selbstverschuldeten Unfall erstreckt sich die Haftung des Kunden bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien und/oder zusätzliche Verwaltungskosten. Die Haftungsbegrenzung auf die Höhe der Selbstbeteiligung kommt im Falle eines vom Kunden verursachten mechanischen Schadens durch Fehlbedienung (z.B. Motorschaden durch Falschbetankung etc.), grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz oder Verstoß gegen § 7 Abs8 nicht zum Tragen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadensfalles richtet sich die Haftung des Kunden gegenüber Pinguin Mobil nach den Maßgaben des § 81 Abs. 2 VVG. Bei Schäden an einem Fahrzeug ist die Haftung des Kunden begrenzt auf die in der jeweilige Selbstbeteiligung, wenn das Pinguin Mobil Fahrzeug vertragsgemäß genutzt wurde und der Schaden innerhalb der vereinbarten Fristen gemeldet wurde.
  3. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er das Pinguin Mobil Fahrzeug einem nicht Fahrberechtigten überlässt (siehe § 3 Abs.8). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall angerechnet.
  4. Bei erheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen, einschließlich eines Zahlungsverzugs, kann Pinguin Mobil den Kunden mit sofortiger Wirkung von der Fahrzeugnutzung vorübergehend oder dauerhaft ausschließen und die Zugangsmittel sperren. Der Ausschluss wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.

Stand: September 2015

  1. Grundsätzlich ist zwischen dem allgemeinen Vertrag durch Registrierung, dem normalen Nutzungsvertrag und Rahmenverträgen (Firmenkunden oder öffentliche Institutionen) zu unterscheiden.
  2. Durch den Rahmenvertrag mit der Pinguin Mobil schließt der Kunde einen Vertrag auf unbestimmte Zeit ab. Dieser kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen schwerwiegender Vertragsverstöße bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Nutzungsverträge unterliegen keiner besonderen Kündigungsfrist, da sie zum Vertragsabschluss schon mit einer Beendigungsfrist versehen werden. Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen schwerwiegender Vertragsverstöße bleibt hiervon unberührt.
  4. Pinguin Mobil kann insbesondere dann außerordentlich kündigen, wenn der Kunde:
    1. eine natürliche Person ist und mit fälligen Zahlungen in Verzug geraten ist,
    2. eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Rahmenvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
    3. bei der Registrierung oder im laufenden Vertragsverhältnis unrichtige Angaben gemacht oder wichtige Tatsachen verschweigt und daher Pinguin Mobil die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist.
  5. Wurde ein Vertrag (Nutzungsvertrag/Rahmenvertrag, allgemeiner Vertrag) gemäß obigem Abschnitt außerordentlich gekündigt, so hat Pinguin Mobil insbesondere folgende Rechte:
    1. Anspruch auf sofortige Herausgabe des vom Kunden gerade genutzten Pinguin Mobil Fahrzeugs. Gibt der Kunde das Fahrzeug nicht unverzüglich zurück, so ist Pinguin Mobil berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen;
    2. Anspruch auf die Mietrate bis zur Rückgabe des Pinguin Mobil Fahrzeugs;
    3. Anspruch auf Schadenersatz. Als Schadenersatz wird Pinguin Mobil dem Kunden den konkreten Schaden wegen Nichterfüllung in Rechnung stellen.

Stand: September 2015

  1. Pinguin Mobil behält sich vor, der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH (Bürgel) oder einer sonstigen Wirtschaftsauskunftei Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von der Bürgel Auskünfte über den Kunden zu erhalten. Das Zustandekommen des Vertrages ist an eine positive Auskunft, die bei Registrierung einzuholen ist, geknüpft. Bei negativer Auskunft wird Pinguin Mobil nach seiner Wahl keinen Vertrag eingehen. Der Kunde wird hierüber informiert. Unabhängig davon wird Pinguin Mobil, soweit gesetzlich (insb. gemäß § 28a BDSG) zulässig, der Bürgel auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

Stand: September 2015

  1. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Geldforderungen von Pinguin Mobil darf der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.

Stand: September 2015

  1. Pinguin Mobil ist berechtigt, persönliche Daten des Kunden elektronisch zu verarbeiten, zu speichern, zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Kundenvertrages erforderlich ist.
  2. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die StVO und StVZO werden die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt.
  3. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Pinguin Mobil, der im Vertrag bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
  4. Pinguin Mobil verpflichtet sich, Daten des Kunden nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung oder für die Markt- und Meinungsforschung weiterzugeben. Eine Weitergabe von Daten in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet.
  5. Pinguin Mobil kann dem Kunden nach vorheriger Einwilligung regelmäßig Informationen über die Weiterentwicklung des Carsharing in elektronischer Form zur Verfügung stellen.
  6. Die Pinguin Mobil Fahrzeuge sind mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, bei Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Kunden.
  7. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§ 15) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, die eine Fahrzeugortung notwendig machen, ist Pinguin Mobil ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen.

Stand: September 2015

  1. Pinguin Mobil behält sich die Anpassung der Tarifübersicht vor. Diese Änderung erfolgt nach gerechtfertigtem Ermessen und ist nur möglich, wenn und soweit im Vergleich zu den Preisen bei Vertragsschluss bzw. zur letztmaligen Änderung nachweisbare Kostensteigerungen in den für Pinguin Mobil relevanten Entgeltsegmenten (insbesondere Kosten für Treibstoff, Versicherungskosten, Finanzierungs-, Beschaffungskosten, Personalkosten, Steuer, Wartung und Reinigung usw.) stattgefunden haben. Die Preisänderung erfolgt im Rahmen und zum Ausgleich der entsprechenden Kostensteigerungen.
  2. Änderungen der AGB sind nur zulässig, soweit hierdurch das Vertragsgefüge nicht grundlegend umgestaltet, insbesondere das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird. Zulässig sind sie insbesondere bei nachträglichem Entstehen einer Regelungslücke oder Störung des Äquivalenzverhältnisses, z.B. durch Veränderung der Gesetzeslage, Rechtsprechung oder Marktgegebenheiten bzw. aufgrund neuer technischer Entwicklungen.
  3. Änderungen der Preise und Änderungen in den AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mindestens vier Wochen vor der Änderung bekanntgegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder per E-Mail Widerspruch bei Pinguin Mobil erhebt. Auf diese Rechtsfolge wird ihn Pinguin Mobil bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, wird der Vertrag zu den geänderten Bedingungen bzw. Preisen fortgeführt. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zehn Tagen per E-Mail oder schriftlich zu kündigen.

Stand: September 2015

  1. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem deutschen Recht.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Halle/Saale Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
  3. Kunden dürfen Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Pinguin Mobil auf Dritte übertragen.
  4. Mündliche Nebenabreden haben keinen Bestand. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt der Schriftform.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, entstehende Lücken entsprechend dem Sinngehalt und dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner zu schließen und die unwirksamen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen in wirtschaftlicher und ideeller Hinsicht möglichst nahe kommen.

Stand: September 2015