Wie nutze ich Pinguin Mobil

Mit uns kannst Du spontan sein, auch wenn Du Pinguin Mobil noch nie vorher genutzt hast. Die Registrierung für deine Erstanmietung kann direkt am Fahrzeug erfolgen. Lade einfach unsere App auf dein Smartphone und folge den Schritten der Registrierung. Nach nur wenigen Minuten kannst Du starten. Dies spart dir im Gegensatz zu anderen Carsharern viel kostbare Zeit und macht dich im „Pinguinumdrehen“ mobil.

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Einfach mieten

Du suchst Mobilität für eine (oder viele) Fahrt(en)? Nutz einfach unsere Pinguin Fahrzeuge. Diese kannst Du vom Fleck weg mieten oder bis zu 8h vor Fahrtbeginn online reservieren.
Damit sparst Du dir das Warten und kommst schneller an dein Ziel. Dort angekommen lässt Du das Pinguin Mobil einfach stehen oder legst einen Zwischenstopp ein. So einfach warst Du noch nie mobil!

parken und tanken

Einen Parkplatz brauchst Du für unsere Pinguin Fahrzeuge nicht lange zu suchen: Über unsere App findest Du bei den Points of Interest (PoI) alle verfügbaren Parkplätze. Auf diesen und im öffentlichen nicht bewirtschafteten Parkraum kannst Du kostenfrei parken.
Auch das Tanken kannst Du dir sparen. Solltest Du aber doch mal selbst tanken müssen, dann nutze unsere Tankkarte aus dem Fahrzeug (befindet sich im Handschuhfach) und bezahle bequem bei allen registrierten Tankstellen. Für den zeitlichen Aufwand erhältst Du natürlich eine angemessene Zeitgutschrift.

flughafen

z.B. 1 Stunde, 30 Kilometer,
einwegtauglich = 8,99 €

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einkaufstour

z.B. 5 Stunden, 20 Kilometer,
= 12,45 €

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wochenende

z.B. Fr 12.00 bis Mo 9.00 Uhr
43,- € / 25 ct pro Kilometer

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Tarifübersicht

Registrierungsgebühr (inkl. Mobiler Zugangs APP) 9,95 €
Monatliche Grundgebühr 0,00 €
pro Kilometer 0,25 €
pro angefangene Stunde (jeder km: 0,25 €) 1,49 €
Tag (24h, jeder km: 0,25 €) 14,95 €
Wochenende (Fr. 15.00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr, jeder km 0,25 €) 43,90 €
Woche (7x24h, jeder km: 0,25 €) 99,00 €
Monat (28x24h, jeder km: 0,25 €) 299,00 €
Parken pro Stunde (nur, wenn Sie das Fahrzeug behalten wollen) 1,49 €
gültig für alle Standorte von Pinguin Mobil ab Januar 2015 bis auf Widerruf

Sonderbedingungen

Reservierunggebühr (30min Vorlauf kostenlos, danach jede Minute bis max 8 Stunden) 0,10 €
Flughafenpauschale 0,00 €
Haftungsreduktion auf 250,00 € (pro 24h) 5,00 €
Freiminuten für Betankung 15 min
Kostenpflichtige Nutzung der Hotline (Technischer Support) zum Ortstarif
Einweggebühr (für alle Pinguin Mobil Städte) 0,00 €
gültig für alle Standorte von Pinguin Mobil ab Januar 2015 bis auf Widerruf

Übersicht über Verstösse

(gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Pinguin Mobil)
Verlust/Beschädigung des Fahrzeugschlüssel 350,00 €
Verlust/Beschädigung der Tankkarte 50,00 €
Umparken widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge (durch Service Mitarbeiter der Pinguin Mobil GmbH) 50,00 €
Weiterbelastung von Drittrechnungen (Abschlepp-, Parkverstoßvorgänge u.a.) laut Rechnung Drittfirma
Bearbeitung von Verkehrsdelikten 10,00 €
Betankung durch Servicemitarbeiter 50,00 €
Sonderreinigung (Tierhaare, Aschereste u.a.) nach Aufwand, mindestens jedoch 50,00 €
Verstoß gegen das Rauchverbot 50,00 €
Unzulässige Auslandsfahrten 1.000,00 €
Serviceanfahrt zum Fahrzeug (wegen Kundenverschulden) 50,00 € pro Stunde
Bearbeitung von Lastschriftrückgängen 5,00 €
Bearbeitung von Mahnungen bei Zahlungsverzug 5,00 €
Sonderfälle, strafrechtlich relevante Tatbestände 250,00 €
Widerrechtliche Überlassung des Pinguin Mobil Fahrzeuges an Dritte 1.000,00 €
Stornierungskosten für Reservierungen (bis 24 Stunden vorher kostenfrei, siehe auch AGB §5, Abs 10) 50% des gebuchten Tarifs
Verspätung des Kunden bei Rückgabe bis 15min (§ 8 AGB) 10,00 €
Verspätung des Kunden bei Rückgabe nach 15min (§ 8 AGB) 25,00 €
gültig ab Januar 2015 bis auf Widerruf

Standorte Pinguin Mobil

Wir starten im ersten Quartal 2016 in Leipzig, Halle und am Leipziger Flughafen mit unserem Carsharing Service.

Unser Ziel ist es, nach und nach alle großen ostdeutschen Städte miteinander zu verbinden. Hier findest Du alle momentan möglichen Städte. Außerdem zeigen wir dir, welche Städte in naher Zukunft mit in unser System eingebunden werden.

wähle deine Stadt

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Pinguin Mobil GmbH für Carsharing

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten von natürlichen und juristischen Personen, welche das Carsharing- und Mietwagen-Angebot der Pinguin Mobil GmbH durch Vertragsabschluss in Anspruch nehmen möchten und sie sind Vertragsbestandteil des Nutzungsvertrages.
  2. Die Pinguin Mobil GmbH wird im Folgenden als „Pinguin Mobil“, der Vertragspartner (natürliche oder juristische Person) des Nutzungsvertrages als „Kunde“ und der Nutzungsvertrag als „Vertrag“ bezeichnet.
  3. Die AGB gelten ab der Registrierung des Kunden (egal ob natürliche oder juristische Person) und werden durch die Tarifübersicht ergänzt.
  4. Es gelten ausschließlich die aktuellen Preise & Gebühren zum Zeitpunkt der Buchung. Diese sind in der Tarifübersicht hinterlegt und unter www.pinguinmobil.de einsehbar oder werden bei Businesskunden im Rahmenvertrag geregelt.
  5. Pinguin Mobil stellt unterschiedliche Fahrzeugkategorien zur Verfügung, welche über die mobile App oder im Internet abgebildet sind.
  6. Pinguin Mobil behält sich vor, die Teilnahme eines Kunden abzulehnen, falls schon vor Fahrtantritt Grund zur Annahme besteht, dass der Bewerber sich nicht vertragskonform (siehe § 7) verhalten wird.
  7. Pinguin Mobil behält sich ausdrücklich das Recht vor, angemessene Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Tarifordnung vorzunehmen. Änderungen werden den Kunden durch Benachrichtigung per E-Mail und durch Veröffentlichung auf der Pinguin Mobil Webseite und App bekannt gegeben. Etwaige Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich binnen vier (4) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. Auf diese Folge wird Pinguin Mobil bei der Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Absendetermin maßgeblich.

Stand: September 2015

  1. Die Pinguin Mobil App ist eine Applikation für Smartphones und Tablet PC, welche als Zugangsmedium für die Registrierung, die Reservierung und die Übernahme von Pinguin Mobil Fahrzeugen dient. Einzelheiten zum Funktionsumfang der App können dem Internetportal von Pinguin Mobil entnommen werden. Der Pinguin Mobil App gleichgestellt sind Applikationen anderer Anbieter, welche von Pinguin Mobil für die Übernahme und Rückgabe der Pinguin Mobil Fahrzeuge offiziell zugelassen sind.

Stand: September 2015

  1. Eine Fahrtberechtigung des Kunden setzt eine erfolgreiche Registrierung bei Pinguin Mobil und einen mit Pinguin Mobil geschlossenen Vertrag voraus.
  2. Zur Übernahme und Führung von Pinguin Mobil Fahrzeugen sind ausschließlich natürliche Personen (Kunden) berechtigt, welche das Mindestalter von 20 Jahren vollendet haben und mindestens 2 Jahre im Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sind. Der Führerschein ist während der Nutzung eines Pinguin Mobil Fahrzeuges immer im Original mitzuführen.
  3. Fahrberechtigte, welche im Auftrag von Firmenkunden ein Pinguin Mobil Fahrzeug nutzen, unterliegen nicht diesen Mindestbestimmungen.
  4. Das Fahrzeug darf mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden. Ein Firmenkunde kann Personen (Beauftragte) benennen, die in seinem Namen und auf seine Rechnung Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er selbst und die zur Fahrt Berechtigten die Regelungen dieser AGB beachten, bei Fahrten mit Pinguin Mobil Fahrzeugen fahrtüchtig ist/sind und eine gültige Fahrerlaubnis mitführt/en.
  5. Der Kunde/Firmenkunde hat das Handeln der zur Fahrt berechtigten Personen wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug genutzt und geführt hat. Der Kunde verpflichtet sich, alle zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um unbefugte Dritte von der Nutzung von Pinguin Mobil Fahrzeugen auszuschließen.
  6. Nach erfolgreicher Registrierung schaltet Pinguin Mobil die Fahrerlaubnis des Kunden für maximal 12 Monate frei. Danach ist der Führerschein wieder über die App oder die Internetseite freizuschalten.
  7. Sollten sich Daten des Führerscheins oder des Personalausweises ändern, dann sind diese zeitnah der Pinguin Mobil mitzuteilen. Wenn Änderungen nicht innerhalb von 2 Wochen vollzogen wurden, führt dies zur automatischen Sperre im Pinguin Mobil System.
  8. Unabhängig davon behält sich Pinguin Mobil das Recht vor, den Kunden zu einer unabhängigen Validierungsstelle (z.B. Post Ident) zu schicken, um die aktuellen Führerscheindaten überprüfen zu lassen.
  9. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung für das Pinguin Mobil Fahrzeug für die Dauer des Verlustes oder Entzuges. Dasselbe gilt für die Dauer eines Fahrverbotes. Kunden haben die Entziehung oder Einschränkungen ihrer Fahrberechtigung, wirksam werdende Fahrverbote oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme ihres Führerscheins unverzüglich an Pinguin Mobil zu melden.
  10. Es ist allen Kunden strikt untersagt, Dritten die Führung von Pinguin Mobil Fahrzeugen zu ermöglichen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 1.000,00€. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt davon unberührt.

Stand: September 2015

  1. Um das Pinguin Mobil Fahrzeug anmieten, reservieren und nutzen zu können, muss der Kunde im Internet-Portal oder über mobile App dem SEPA-Lastschriftverfahren bzw. der Bezahlung mit Kreditkarte zugestimmt haben.
  2. Im Falle der Nutzung durch Firmenkunden, nimmt die Firma am SEPA Verfahren teil.
  3. Eine Überlassung für Firmenkunden „auf Rechnung“ ist nur nach schriftlicher Überprüfung der Kreditwürdigkeit und der Erstellung eines Rahmenvertrages mit Pinguin Mobil möglich. Einen entsprechenden Ansprechpartner für solche Verträge finden Sie auf unserer Internetseite www.pinguinmobil.de. Das Zahlungsziel für diese Verträge beträgt standardgemäß 10 Tage.
  4. Öffentliche Institutionen sind von den Regelungen aus Absatz 2+3 nicht betroffen. Hier sind individuelle Regelungen im Rahmenvertrag möglich.
  5. Der Kunde hat die von ihm im Pinguin Mobil Benutzerkonto hinterlegten persönlichen Daten immer auf aktuellem Stand zu halten. Dies gilt insbesondere für seine Anschrift, E-Mail Adresse, Mobilfunknummer, Führerscheindaten und Bankverbindung. Sollten die Daten nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung E-Mail nicht möglich, Mobilfunknummer veraltet) behält sich Pinguin Mobil vor, das Konto des Kunden vorläufig zu sperren.
  6. Eine Quernutzung der Pinguin Mobil Fahrzeuge durch Nutzer anderer Carsharing Unternehmen ist derzeit noch nicht möglich. Die Verknüpfung mit anderen Unternehmen ist uns aber wichtig und daher wird es eine sukzessive Erweiterung des Netzwerkes geben.
  7. Gegen Ansprüche von Pinguin Mobil kann ein Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; Ein Ein- oder Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf rechtlichen Ansprüchen aus dem Nutzungsvertrag beruht.

Stand: September 2015

  1. Grundsätzlich ist mit den Pinguin Mobil Fahrzeugen eine spontane Nutzung möglich. Die spontane Nutzung kann für solche Fahrzeuge vorgenommen werden, welche im Web oder auf der mobilen App als verfügbar angezeigt werden. Für die spontane Nutzung muss sich der Kunde zunächst registrieren. Dazu ist es notwendig, Fotos vom Führerschein mit dem Smartphone oder dem Tablet PC anzufertigen. Anhand einer kleinen Videokonferenz bestätigt der Kunde die Echtheit seiner Papiere. Der gesamte Registrierungsvorgang dauert nicht länger als 10 min. Die Anfertigung von Fotos von Führerscheinkopien oder die Benutzung von Fälschungen ist strikt untersagt und führt im Falle von Fälschungen zur sofortigen polizeilichen Anzeige durch Pinguin Mobil.
  2. Bereits registrierte Kunden können die Pinguin Mobil Fahrzeuge sofort nutzen. Auch hier ist entweder eine spontane Nutzung oder eine Reservierung eines bestimmten Fahrzeugs möglich. Für Reservierungen länger als 30min im Voraus, berechnet Pinguin Mobil pro angefangener Minute 0,10 €. Die maximale Vorbuchungsfrist beträgt 8 Stunden.
  3. Ein konkretes Pinguin Mobil Fahrzeug kann bis zu 30 Minuten unentgeltlich reserviert werden. Die Anfrage kann über die Pinguin Mobil App und/oder die Internetseite von Pinguin Mobil gestellt werden. Pinguin Mobil ist berechtigt, den Auftrag abzulehnen, wenn das angefragte Fahrzeug zur Erfüllung der Reservierungsanfrage nicht zur Verfügung steht. In Einzelfällen kann es auch auf Grund von Ungenauigkeiten des GPS Signals zu Abweichungen vom tatsächlichen zum angezeigten Standort kommen. Pinguin Mobil übernimmt in diesem Zusammenhang keine Gewähr.
  4. Der Vertrag über die Nutzung eines Pinguin Mobil Fahrzeugs wird abgeschlossen, indem der Kunde durch Benutzung der mobilen App die Zentralverriegelung öffnet und mit seiner persönlichen PIN seine Identität bestätigt. Der Kunde ist verpflichtet, das Pinguin Mobil Fahrzeug vor Fahrtantritt auf sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen, und diese ggf. mithilfe des im Fahrzeug vorhandenen Bildschirmes (Fragen bei Mietbeginn/-ende) oder des in der Pinguin Mobil App („Neuen Schaden melden“- Menüpunktes) an Pinguin Mobil zu melden. Bei schweren Schäden hat der Kunde telefonisch das Service Center zu kontaktieren, um die Art und Schwere der Mängel, Schäden und/oder Verschmutzungen zu melden. Um eine verursachergerechte Zuordnung des Schadens zu ermöglichen, muss die Meldung zwingend vor Motorstart erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, vollständig und wahrheitsgetreu entsprechende Angaben zu machen. Das Serviceteam ist berechtigt, die Benutzung des Pinguin Mobil Fahrzeuges zu untersagen, falls die Sicherheit der Fahrt beeinträchtigt erscheinen sollte.
  5. Das Pinguin Mobil Serviceteam ist berechtigt, bei Störungen des Nutzungsablaufes den Kunden auf der in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunk-Nummer anzurufen. Das Pinguin Mobil Serviceteam ist berechtigt, eine weitere Nutzung des Pinguin Mobil Fahrzeugs zu untersagen, falls Anlass zu der Vermutung besteht, dass ein vertragswidriges Verhalten (z. B. Verstoß gegen § 7) vorliegt.
  6. Die Mietzeit beginnt mit Abschluss des Vertrages und endet, wenn der Kunde den Mietvorgang gemäß § 8 ordnungsgemäß beendet hat, oder Pinguin Mobil gemäß diesen Geschäftsbedingungen zur Beendigung der Miete berechtigt ist.
  7. Die maximale Mietzeit eines Vertrages bei Spontannutzung beträgt 48 Stunden. Pinguin Mobil behält sich das Recht vor, solche Verträge jederzeit zu beenden, wenn diese die maximale Mietzeit von 48 Stunden überschreiten. Wenn der Kunde bei einer spontanen Nutzung ohne Reservierung das Fahrzeug länger benötigt, ist dies mit dem Pinguin Mobil Serviceteam abzusprechen. Dies kann telefonisch als auch über die mobile App erfolgen.
  8. Pinguin Mobil ist berechtigt, das Fahrzeug in Abstimmung mit dem Kunden jederzeit zurück zu nehmen und durch ein adäquates Pinguin Mobil Fahrzeug zu ersetzen.
  9. Eine Reservierung kann bis 30 min vor Nutzungsbeginn kostenfrei storniert werden. Kostenfrei kann auch storniert werden, wenn Pinguin Mobil das gewünschte Fahrzeug nicht zur Verfügung stellen kann. In allen anderen Fällen Pinguin Mobil berechtigt, Stornokosten in Höhe von 50% des gebuchten Tarifs als Schadenersatz zu erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweisvorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.
  10. Eine Verkürzung der gebuchten Nutzungsdauer ist möglich. Während der Nutzung des Pinguin Mobil Fahrzeuges kann die vorreservierte Zeit nicht mehr geändert werden. Zwar kann der Kunde das Fahrzeug bei diesen Verträgen eher zurückgeben, die berechnete Zeit und damit das entsprechende Nutzungsentgelt bleibt aber gemäß der Reservierung bestehen. Dies gilt nicht für die Spontannutzung, da in diesen Fällen keine Reservierung für das Pinguin Mobil Fahrzeug vorliegt.

Stand: September 2015

  1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der Preise für den jeweils gewählten Tarif. Die Preise sind der jeweils gültigen Tarifübersicht zu entnehmen. Dabei handelt es sich um Endpreise, die die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer beinhalten. Die Zahlung ist fällig mit Beendigung des Vertrages.
  2. Sollte das Pinguin Mobil Fahrzeug nicht fahrtüchtig sein, obwohl es auf der mobilen App oder im Internet als „verfügbar“ gekennzeichnet war, wird dem Kunden kein Nutzungsentgelt berechnet.
  3. Erhält ein Kunde Freiminuten (z.B. Betankung eines Pinguin Mobil Fahrzeuges), so werden diese innerhalb von 5 Werktagen dem Freiminuten-Konto gutgeschrieben. Die Freiminuten berechtigen zur Nutzung (Fahren und Parken) von Pinguin Mobil Fahrzeugen. Der Kunde kann den aktuellen Stand seiner Freiminuten jederzeit im Internetportal im geschützten Kundenbereich (Mein Konto) einsehen. Die Freiminuten haben eine begrenzte Gültigkeit von 12 Monaten. Nicht innerhalb der Gültigkeit genutzte Freiminutenkontingente verfallen.
  4. Die Nutzung von Pinguin Mobil Fahrzeugen wird wie folgt abgerechnet: Die Nutzungszeit wird mit den gesamt gefahrenen Kilometern zusammengefasst. Jede angefangene Stunde wird berechnet. Weist das jeweilige Freiminuten-Konto des Kunden ein einlösbares Guthaben auf, werden die vorgenannten Nutzungen zuerst von diesem Freiminuten-Konto in Abzug gebracht. Für Nutzungen, die nicht vom Guthaben auf dem Freiminuten-Konto gedeckt sind, wird eine Rechnung erstellt. Die Rechnung wird nach Ablauf der Abrechnungsperiode erstellt und per E-Mail dem Kunden zur Verfügung gestellt.
  5. Die Zahlung des Nutzungsentgelts erfolgt über das SEPA Lastschriftverfahren oder über eine gültige Kreditkarte. Der Kunde ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto, über welches die Begleichung der Rechnung erfolgt, über eine ausreichende Deckung verfügt. Wird der eingezogene Betrag von der Bank zurückbelastet und hat der Kunde diesen Umstand zu vertreten, hat der Kunde die Bankkosten zu bezahlen sowie in der Folge eine Mahngebühr laut aktuell gültiger Tarifübersicht zu entrichten. Für Firmenkunden mit Rahmenvertrag und öffentliche Institutionen gelten abweichende Regelungen.
  6. Pinguin Mobil behält sich vor, seine Forderungen aus dem Vertragsverhältnis abzutreten. Über eine entsprechende Abtretung wird der Kunde in der jeweiligen Rechnung verständigt. In diesem Fall kann der Kunde nur noch an den Abtretungsempfänger mit schuldbefreiender Wirkung leisten, wobei Pinguin Mobil weiterhin zuständig für Kundenanfragen, Reklamationen u.a. bleibt.
  7. Der Kunde ermächtigt Pinguin Mobil bzw. im Falle einer Abtretung der Forderung (§ 6, Abs.6) den Abtretungsempfänger widerruflich, die vom Kunden zu entrichtenden Entgelte und gegen ihn bestehenden Schadensersatz-forderungen in Zusammenhang mit dem Einzelmietverhältnis (bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung) per SEPA-Lastschrift zu Lasten des angegebenen Girokontos oder von der hinterlegten Kreditkarte einzuziehen. Im Falle der Abtretung übermittelt Pinguin Mobil die für die Durchführung der Forderungsabtretung erforderlichen Daten an den Abtretungsempfänger, der diese Daten nicht für andere Zwecke verarbeiten oder nutzen darf.
  8. Der Kunde hat spätestens zwei Tage nach Rechnungserhalt für die ausrechende Deckung auf seinem Bankkonto zu sorgen.
  9. Nach Ablauf von zehn Tagen gerät der Kunde in Verzug. Im Falle des Verzuges schuldet der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen und -kosten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Für sämtliche Mahnschreiben werden pauschale Mahngebühren in Höhe von je 5,00 € erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Mahnkosten nicht oder in geringerem Umfang entstanden sind. Wird die Einzugsermächtigung durch den Kunden widerrufen bzw. eine solche nicht erteilt, erhält Pinguin Mobil eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für die administrative Abwicklung des Zahlungsverkehrs in Höhe von 5,00 € pro Rechnung. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus einem anderen durch den Kunden zu vertretenen Grunde nicht eingelöst wird, berechnen die Geldinstitute hierfür Rücklastschriftgebühren, die derzeit bei ca. 7,50 € liegen. Pinguin Mobil ist berechtigt, dem Kunden diesen Schaden pauschaliert mit 7,50 € zu berechnen, vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden ist.

Stand: September 2015

  1. Der Fahrtberechtigte (§ 3) hat die Pinguin Mobil Fahrzeuge sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen. Es dürfen nur die von Pinguin Mobil zugelassenen bzw. freigegebenen Kraftstoffe und Betriebsflüssigkeiten verwendet werden. Für längere Nutzungsdauern (ab 3Tagen) verpflichtet sich der Kunde, eigenständig die Betriebsflüssigkeiten und den Reifendruck zu prüfen und gegebenenfalls aufzufüllen.
  2. Der Kunde hat sich verkehrsgerecht zu verhalten, die gesetzlichen Vorschriften zu beachten und eine material- und umweltschonende Fahrweise zu gewährleisten. Durchfahrtshöhen und -breiten sowie zulässige Zuladung und Gesamtgewicht sind zu beachten. Das Fahrzeug ist sauber zu hinterlassen und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Auch die Ladung ist vorschriftsmäßig zu sichern.
  3. Als nicht sauber bzw. verschmutzt im vorstehenden Sinne gilt ein Fahrzeug insbesondere, wenn der Innenraum Flecken, Abfall, Grünschnitt, Asche, Tabakrauch, Verschmutzung durch den Transport von Tieren, Straßenschmutz, Schlamm oder ähnliches aufweist sowie die Verschmutzung des Fahrzeugäußeren über gewöhnliche, witterungsbedingte Gebrauchsspuren hinausgeht.
  4. Das Fahrzeug muss mit einem mindestens zu 25% gefüllten Tank sowie gemäß den Vorgaben Absatz (2) und (3) dieses Paragrafen abgestellt werden.
  5. Muss das Fahrzeug infolge unterlassener Reinigung/ Betankung durch das Pinguin Mobil Serviceteam gereinigt/betankt werden, so ist Pinguin Mobil berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadenersatz von 50,00 € zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.
  6. Verursacht der Kunde einen Technikereinsatz und/oder einen Einsatz dritter Hilfskräfte durch die unsachgemäße Bedienung von Fahrzeug oder Zugangstechnik oder Nichteinhaltung von Regeln (z. B. Falschbetankung, Anlassen eines Stromverbrauchers, mehrfache falsche PIN-Eingabe, nicht ordnungsgemäße Rückgabe, verursachte Abschleppnotwendigkeit), werden dem Kunden Kosten gegen Nachweis in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Pinguin Mobil kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
  7. Reparatur- und Abschleppaufträge sowie sonstige kostenauslösende Maßnahmen darf der Kunde nur nach vorheriger Zustimmung von Pinguin Mobil beauftragen.
  8. Dem Kunden ist es verboten, das Fahrzeug zu folgenden Zwecken bzw. in folgender Weise zu nutzen:
    1. zur gewerblichen Personenbeförderung und zur sonstigen gewerblichen Personenmitnahme.
    2. zur Weitervermietung und Weitergabe an nicht fahrtberechtigte Dritte.
    3. zur Teilnahme an motorsportlichen Zwecken, z. B. für Rennen.
    4. für Sicherheitstrainings und sonstige Fahrzeugtests.
    5. zur Begehung von Straftaten.
    6. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen.
    7. zum Transport von Gegenständen, die (z. B. aufgrund Größe, Form oder Gewicht) die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder das Fahrzeug/den Innenraum beschädigen können.
    8. zum Tiertransport, es sei denn, diese befinden sich in einem geschlossenen Transportbehältnis / Käfig, welcher sicher im Kofferraum verstaut wird.
    9. für Fahrten im Ausland. Dies werden mit einer Strafgebühr von 1.000,00 € geahndet.
    10. als Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Alkohol (es gilt eine Promillegrenze von 0,0 ‰), Drogen, Medikamenten oder sonstigen berauschenden Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.
    11. zur Beförderung von Kindern oder Kleinkindern ohne erforderliche Kindersitzvorrichtung. Zur Installation von Kindersitzvorrichtungen sind zwingend sämtliche Herstellerhinweise und ggf. Vorgaben von Pinguin Mobil zu beachten.
    12. im Fahrzeug zu rauchen. Bei Verstoß gegen das Rauchverbot wird eine Vertragsstrafe von 50,00 € erhoben.
    13. mit Hilfe der Tankkarte andere Fahrzeuge zu betanken, als das Pinguin Mobil Fahrzeug, dem die Tankkarte zugeordnet ist. Die Verwendung von Premium Kraftstoffen (z.B. V-Power) ist unzulässig.
    14. eigenmächtig Reparaturen oder irgendwelche Umbauten am Pinguin Mobil Fahrzeug auszuführen oder ausführen zu lassen.
    15. den Beifahrerairbag zu deaktivieren.

Stand: September 2015

  1. Die Pinguin Mobil Fahrzeuge werden, wie bei allen Carsharing Unternehmen, nicht nach jeder Fahrt vom Pinguin Mobil Serviceteam auf Schäden und Sauberkeit überprüft; dies übernimmt beim System Carsharing der Kunde, präziser der jeweilige Nutzer. Nur so ist es Pinguin Mobil möglich, das Carsharing kostengünstig und ohne Aufschlag für zusätzliche Personalkosten anzubieten. Die Überprüfung der Fahrzeuge auf sichtbare Mängel außen und innen durch den jeweils aktuell nutzenden Kunden vor Fahrtantritt ist also unverzichtbar.
  2. Der Kunde verpflichtet sich daher, das Pinguin Mobil Fahrzeug vor oder unmittelbar zu Fahrtantritt auf erkennbare Mängel/Schäden zu überprüfen und mit der im Auto befindlichen Schadenliste abzugleichen. Festgestellte und/oder wahrnehmbare Mängel (z.B. sicht- und hörbare) sind Pinguin Mobil vor Fahrtantritt telefonisch (Tel.-Nr. 034954-) zu melden. Meldet der Kunde keine Neuschäden vor Fahrtantritt, gilt das Fahrzeug als optisch und technisch einwandfrei, mit Ausnahme der bereits in der Schadenliste enthaltenen Schäden. Wenn am Fahrzeug Schäden vorliegen, die vermuten lassen, dass die Sicherheit des Betriebes des Fahrzeugs beeinträchtigt ist, ist die Benutzung des gebuchten Fahrzeugs nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Pinguin Mobil zulässig. Die Zustimmung zur Fahrzeugnutzung wird nicht ungerechtfertigt verweigert.
  3. Möchte der Kunde einen Mietvorgang beenden, so ist er verpflichtet:
    1. sich über die jeweils von Pinguin Mobil freigegebenen Parkmöglichkeiten in der jeweiligen Stadt zu informieren und das Pinguin Mobil Fahrzeug ordnungsgemäß und der StVO entsprechend wahlweise auf einem von Pinguin Mobil bereitgestellten besonders gekennzeichneten Stellplatz oder, sofern dort das Parken des Fahrzeugs zulässig ist, auf einem nicht gebührenpflichtigen Parkplatz des öffentlichen Verkehrsraumes abzustellen. Jeder Verstoß gegen Verkehrsregeln oder ggf. vom Eigentümer der Fläche angeordnete Verbote gehen zu Lasten des Kunden. Sollte ein Umparken durch das Pinguin Mobil Serviceteam erforderlich sein oder ein Abschleppdienst durch einen Dritten beauftragt werden, wird der Kunde für diese Leistung gemäß aktueller Tarifübersicht belastet.
    2. die Pinguin Mobil Nutzung nicht auf Privat- oder Firmengelände zu beenden, soweit diese nicht ausdrücklich als Pinguin Mobil Parkplätze ausgewiesen sind. Das Verbot gilt auch für Kundenparkplätze von Einkaufszentren und Supermärkten, die als solche ausgewiesen sind. Das Pinguin Mobil Fahrzeug muss jederzeit für jedermann zugänglich sein. Sollte ein Umparken durch das Pinguin Mobil Serviceteam erforderlich sein oder ein Abschleppdienst durch einen Dritten beauftragt werden, wird der Kunde für diese Leistung gemäß aktueller Tarifordnung belastet.
    3. Tankkarte, Schlüssel und gegebenenfalls die Parkkarte in die dafür vorgesehene Halterung zurückzugeben,
    4. sich zu vergewissern, dass die Feststellbremse betätigt wurde, alle elektrischen Verbraucher (z.B. Licht, Radio u.a.) ausgeschaltet und Türen und Fenster geschlossen sind, sowie
    5. sich zu vergewissern, dass keinerlei Abfälle im Fahrzeug verbleiben, bzw. grobe Verschmutzungen im und am Fahrzeug zu entfernen.
  4. Die Miete darf auf Flächen mit einer tages- oder uhrzeitbezogenen Einschränkung der Parkberechtigung (z.B. Halteverbote mit Zusatzschild wie „8-20 Uhr“ oder „Dienstags, 6-19 Uhr) nur beendet werden, wenn die Einschränkung erst 48 Stunden nach Abstellen des Fahrzeuges wirksam wird. Dies gilt auch für Verkehrsverbote, die bereits angeordnet sind, aber zeitlich noch nicht gültig sind (z.B. zeitliche Parkverbote wegen Veranstaltungen o.a.).
  5. Der Nutzungsvorgang kann nur beendet werden wenn:
    1. am Standort des Pinguin Mobil Fahrzeugs eine Mobilverbindung herstellbar ist. Sollte dies einmal nicht möglich sein, so muss das Fahrzeug vom Kunden umgeparkt werden.
    2. sich das Pinguin Mobil Fahrzeug innerhalb des Pinguin Mobil Geschäftsgebietes befindet. Diese Grenzen sind über das Webportal und die mobile App online einsehbar.
  6. Die Beendigung eines Nutzungsvorganges wird eingeleitet, indem der Kunde in der Pinguin Mobil App (soweit verfügbar) die Schaltfläche „Nutzung beenden“ betätigt. Soweit die App die Beendigung des Nutzungsvorgangs bestätigt, ist die Nutzung tatsächlich beendet. Verlässt der Kunde das Pinguin Mobil Fahrzeug, obwohl der Nutzungsvorgang nicht beendet ist, so läuft die Miete zu Lasten des Kunden weiter.
  7. Kann der Nutzungsvorgang aus verschiedenen Gründen nicht beendet werden, ist der Kunde in der Pflicht, dies umgehend dem Pinguin Mobil Serviceteam mitzuteilen und am Fahrzeug zu verbleiben, bis die weitere Vorgehensweise vom Serviceteam entschieden wurde. Zusätzlich entstehende Mietkosten werden nach der Prüfung durch Pinguin Mobil rückerstattet, wenn kein Kundenverschulden vorliegt. Ein Kundenverschulden liegt z.B. vor, wenn das Pinguin Mobil Fahrzeug eine Beendigung der Miete nicht zulässt, weil Tankkarte oder Fahrzeugschlüssel nicht im Fahrzeug sind, die Türen nicht geschlossen sind oder sich das Fahrzeug außerhalb des Geschäftsgebiets befindet.
  8. Sofern der Kunde Fahrzeugschlüssel oder Tankkarte bei Beendigung des Mietvorgangs nicht mit dem Pinguin Mobil Fahrzeug zurückgibt, hat er das vollständige Zubehör spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung des Mietvorgangs an Pinguin Mobil zurückzugeben. Hält der Kunde dieses Zeitfenster nicht ein, so kann ihm Pinguin Mobil den entstandenen Schaden in Rechnung stellen, mindestens aber in Höhe von 50,00 €. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.
  9. Im Falle eines Unfalls, durch den das Fahrzeug nicht mehr fortbewegt werden kann, endet die Nutzung spätestens mit der Übergabe des Pinguin Mobil Fahrzeuges an das Abschleppunternehmen.
  10. Kann der Kunde den vertraglich vereinbarten Rückgabezeitpunkt nicht einhalten, muss er die Nutzungsdauer vor dem zunächst vereinbarten Rückgabezeitpunkt verlängern. Ist eine Verlängerung wegen einer nachfolgenden Buchung nicht möglich und kann der ursprüngliche Rückgabezeitpunkt tatsächlich nicht eingehalten werden, ist Pinguin Mobil berechtigt, die über die Nutzungszeit hinausgehende Zeit zu berechnen. Hat der Kunde die Verspätung zu vertreten, so erhebt Pinguin Mobil eine Vertragsstrafe von 10,00 €, wenn die Verspätung 15 Minuten nicht übersteigt, danach in Höhe von 25,00 €. Falls die Verspätung nicht vor Ablauf des ursprünglichen Nutzungsendes dem Pinguin Mobil Serviceteam angezeigt wird, verdoppeln sich die vorbezeichneten Sätze der Vertragsstrafe. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens im Falle der Verletzung der Rückgabepflicht durch den Kunden bleibt Pinguin Mobil vorbehalten. Macht der Kunde, der die nachfolgende Buchung ausgelöst hat, berechtigte Ansprüche aus der durch die verspätete Rückgabe bedingten Nichtverfügbarkeit des Fahrzeuges geltend, so hat der die Nutzungszeit überziehende Kunde Pinguin Mobil hiervon freizustellen bzw. Pinguin Mobil bereits bei Regulierung aufgewendete Beträge zu erstatten, ganz gleich, aus welchem Grund die Überziehung erfolgte. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die verspätete Rückgabe nicht zu vertreten hat.
  11. Zur eigenen Absicherung wird der Kunde bei Beendigung seiner Nutzung durch seine mobile App und durch Hinweise im Fahrzeug aufgefordert, Fotos/Video vom äußeren Zustand des Fahrzeugs anzufertigen. Damit bestätigt der Nutzer zu seiner Abgabe die äußere Unversehrtheit des Pinguin Mobil.

Stand: September 2015

  1. Unfälle, Schäden und Defekte, die während der Nutzung auftreten, hat der Kunde unverzüglich telefonisch dem Pinguin Mobil Serviceteam mitzuteilen. Dasselbe gilt für Unfälle, Schäden und Defekte, die das Pinguin Mobil Fahrzeug bereits bei Mietbeginn aufweist. (siehe § 8 Abs.1)
  2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Unfälle, an denen ein von ihm geführtes Pinguin Mobil Fahrzeug beteiligt war, polizeilich aufgenommen werden.
  3. Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme, hat der Kunde dies unverzüglich telefonisch dem Pinguin Mobil Serviceteam mitzuteilen und gegebenenfalls nachzuweisen. In einem solchen Fall hat der Kunde die weitere Vorgangsweise mit dem Serviceteam abzustimmen und dessen Instruktionen Folge zu leisten. Dies gilt unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet war. Der Kunde darf sich erst vom Unfallort entfernen, nachdem:
    1. die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme nicht möglich sein, das Pinguin Mobil Serviceteam davon gemäß § 8 (7) informiert wurde), und
    2. nach Absprache mit dem Pinguin Mobil Serviceteam ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und Schadenminderung ergriffen wurden, und
    3. das Fahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben, oder nach Absprache mit Pinguin Mobil anderweitig sicher abgestellt worden ist bzw. durch den Kunden fortbewegt wurde.
  4. Der Kunde darf im Falle eines Unfalls, an dem ein von ihm geführtes Pinguin Mobil Fahrzeug beteiligt war, keine Haftungsübernahme oder vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Kunden selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden.
  5. Unabhängig davon, ob ein Unfall, zu dessen Meldung der Kunde gegenüber Pinguin Mobil verpflichtet ist, selbst- oder fremdverschuldet war, wird ihm Pinguin Mobil im Nachgang ein Formular zur Schadenmeldung zur Verfügung stellen. Dieses hat der Kunde innerhalb von 7 Tagen vollständig ausgefüllt an Pinguin Mobil zurück zu senden. Geht innerhalb dieser Frist keine schriftliche Schadenmeldung bei Pinguin Mobil ein, so kann der Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden. Pinguin Mobil behält sich in diesem Falle vor, dem Kunden alle unfallbedingten Kosten an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu belasten.
  6. Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an Pinguin Mobil Fahrzeugen stehen in jedem Fall Pinguin Mobil zu. Sind derartige Leistungen an den Kunden geflossen, muss er sie unaufgefordert an Pinguin Mobil weiterleiten.
  7. Der Kunde ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die mit Pinguin Mobil Fahrzeugen begangen werden, voll haftbar. Er kommt für alle daraus entstehende Gebühren und Kosten auf und stellt Pinguin Mobil vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei. Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen (Verwarnungen, Gebühren, Bußgelder, etc.) hat der Kunde für jeden Vorgang eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € an Pinguin Mobil zu bezahlen.
  8. Auf Verlangen von Pinguin Mobil hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des Pinguin Mobil Fahrzeuges mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen.
  9. Der Kunde ist verpflichtet im Falle eines von ihm verschuldeten Unfalles außerhalb des Geschäftsgebietes alle Kosten zu übernehmen, die durch einen Rücktransport des Fahrzeuges zurück in das Geschäftsgebiet nach erfolgter Reparatur anfallen.

Stand: September 2015

  1. Die Pinguin Mobil Fahrzeuge sind gesetzlich haftpflichtversichert. Darüber hinaus besteht eine Haftungsbegrenzung für Schäden am Pinguin Mobil Fahrzeug. Diese Haftungsgrenzen entsprechen der Selbstbeteiligung eines Vollkaskoschutzes. Die Selbstbeteiligung im Schadenfall ergibt sich aus dem Vertrag sowie aus der gültigen Tarifübersicht.
  2. Wird das Pinguin Mobil Fahrzeug während der Nutzungszeit des Kunden beschädigt (Eigen- oder Fremdschaden), haftet der Kunde im Rahmen seiner Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,00 €. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Selbstbeteiligung durch Zahlung einer zusätzlichen Gebühr laut Tarifübersicht zu reduzieren.
  3. Die vereinbarte Selbstbeteiligung gilt nur für den Kunden und für angemeldete Fahrtberechtigte gemäß § 3 und nur für den vertraglich vereinbarten Nutzungszeitraum, nicht für ungemeldete oder nachträglich gemeldete Nutzungsdauerüberschreitungen.
  4. Für die vorgenannte Versicherung und die vorgenannte Haftungsbegrenzung gelten, soweit nachfolgend nichts Abweichendes gelt ist, die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV herausgegebenen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2008, (nachfolgend „AKB“ genannt).
  5. Verstößt der Kunde gegen eine in den AKB geregelte Pflicht und führt dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers, hat der Kunde Pinguin Mobil den daraus resultierenden Schaden vollständig zu ersetzen. Eine Haftungsbegrenzung auf die (reduzierte) Selbstbeteiligung greift in diesem Fall nicht.
  6. Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadenfalles entfällt der Haftpflichtversicherungsschutz vollständig. Bei grob fahrlässiger- oder gar vorsätzlicher Herbeiführung des Schadenfalles entfällt weiterhin die Haftungsbegrenzung (Kaskoversicherung). Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadensfalles richtet sich die Haftung des Kunden gegenüber Pinguin Mobil nach den Maßgaben des § 81 Abs. 2 VVG.

Stand: September 2015

  1. Pinguin Mobil haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für von Pinguin Mobil oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
  2. Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.
  3. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Pinguin Mobil nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. Die Regelungen dieses Absatzes gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Pinguin Mobil.
  4. Pinguin Mobil haftet nicht für Sachen, welche bei Rückgabe des Pinguin Mobil Fahrzeuges zurückgelassen werden. Dies gilt nicht im Falle grober Fahrlässigkeit oder gar von Vorsatz von Pinguin Mobil, deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

Stand: September 2015

  1. Der Kunde haftet Pinguin Mobil für Schäden, die er selbst oder andere Fahrberechtigte verschuldet hat. Dies beinhaltet insbesondere die Entwendung, Beschädigung oder den Verlust des Pinguin Mobil Fahrzeugs sowie Schlüssel und Zubehör (inkl. Tankkarte). Der Kunde haftet ferner auf vollen Schadensersatz, wenn die Beschädigung oder der Verlust des Pinguin Mobil Fahrzeugs oder ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, dass der Kunde oder Dritte, für die er einzustehen hat, schuldhaft gegen die vorliegenden Pinguin Mobil AGB, gesetzliche Bestimmungen oder die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) verstoßen hat und dadurch der Versicherungsschutz beeinträchtigt wurde. Im Falle der Haftung des Kunden ohne Versicherungsschutz der Fahrzeugversicherung stellt der Kunde Pinguin Mobil von Forderungen Dritter frei.
  2. Bei einem selbstverschuldeten Unfall erstreckt sich die Haftung des Kunden bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Abschleppkosten, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien und/oder zusätzliche Verwaltungskosten. Die Haftungsbegrenzung auf die Höhe der Selbstbeteiligung kommt im Falle eines vom Kunden verursachten mechanischen Schadens durch Fehlbedienung (z.B. Motorschaden durch Falschbetankung etc.), grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz oder Verstoß gegen § 7 Abs8 nicht zum Tragen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadensfalles richtet sich die Haftung des Kunden gegenüber Pinguin Mobil nach den Maßgaben des § 81 Abs. 2 VVG. Bei Schäden an einem Fahrzeug ist die Haftung des Kunden begrenzt auf die in der jeweilige Selbstbeteiligung, wenn das Pinguin Mobil Fahrzeug vertragsgemäß genutzt wurde und der Schaden innerhalb der vereinbarten Fristen gemeldet wurde.
  3. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er das Pinguin Mobil Fahrzeug einem nicht Fahrberechtigten überlässt (siehe § 3 Abs.8). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe wird in diesem Fall angerechnet.
  4. Bei erheblichen schuldhaften Vertragsverletzungen, einschließlich eines Zahlungsverzugs, kann Pinguin Mobil den Kunden mit sofortiger Wirkung von der Fahrzeugnutzung vorübergehend oder dauerhaft ausschließen und die Zugangsmittel sperren. Der Ausschluss wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.

Stand: September 2015

  1. Grundsätzlich ist zwischen dem allgemeinen Vertrag durch Registrierung, dem normalen Nutzungsvertrag und Rahmenverträgen (Firmenkunden oder öffentliche Institutionen) zu unterscheiden.
  2. Durch die Registrierung bei Pinguin Mobil schließt der Kunde einen Vertrag auf unbestimmte Zeit ab. Dieser kann von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen schwerwiegender Vertragsverstöße bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Nutzungsverträge unterliegen keiner besonderen Kündigungsfrist, da sie zum Vertragsabschluss schon mit einer Beendigungsfrist versehen werden. Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere wegen schwerwiegender Vertragsverstöße bleibt hiervon unberührt.
  4. Rahmenverträge besitzen eigene Kündigungsfristen, welche von der allgemeinen aus §13 Abs.2 abweichen können.
  5. Pinguin Mobil kann insbesondere dann außerordentlich kündigen, wenn der Kunde:
    1. eine natürliche Person ist und mit zwei Zahlungen in Verzug geraten ist,
    2. eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Rahmenvertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt und mit fälligen Zahlungen in Verzug ist,
    3. bei der Registrierung oder im laufenden Vertragsverhältnis unrichtige Angaben gemacht oder wichtige Tatsachen verschweigt und daher Pinguin Mobil die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist.
  6. Im Falle einer fristlosen Kündigung durch Pinguin Mobil wird der Zugang zu Pinguin Mobil Fahrzeugen mit Zugang der Kündigung unmittelbar gesperrt.
  7. Wurde ein Vertrag (Nutzungsvertrag/Rahmenvertrag, allgemeiner Vertrag) gemäß obigem Abschnitt außerordentlich gekündigt, so hat Pinguin Mobil insbesondere folgende Rechte:
    1. Anspruch auf sofortige Herausgabe des vom Kunden gerade genutzten Pinguin Mobil Fahrzeugs. Gibt der Kunde das Fahrzeug nicht unverzüglich zurück, so ist Pinguin Mobil berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden in Besitz zu nehmen;
    2. Anspruch auf die Mietrate bis zur Rückgabe des Pinguin Mobil Fahrzeugs;
    3. Anspruch auf Schadenersatz. Als Schadenersatz wird Pinguin Mobil dem Kunden den konkreten Schaden wegen Nichterfüllung in Rechnung stellen.

Stand: September 2015

  1. Pinguin Mobil behält sich vor, der SCHUFA Holding AG (SCHUFA) oder einer sonstigen Wirtschaftsauskunftei Daten über die Aufnahme und Beendigung des Kundenvertrages zu übermitteln und von der SCHUFA Auskünfte über den Kunden zu erhalten. Das Zustandekommen des Vertrages ist an eine positive SCHUFA-Auskunft, die bei Registrierung einzuholen ist, geknüpft. Bei negativer SCHUFA-Auskunft wird Pinguin Mobil nach seiner Wahl keinen Vertrag eingehen. Der Kunde wird hierüber informiert. Unabhängig davon wird Pinguin Mobil, soweit gesetzlich (insb. gemäß § 28a BDSG) zulässig, der SCHUFA auch Daten aufgrund nichtvertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.

Stand: September 2015

  1. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem Vertragsverhältnis zu. Gegen Geldforderungen von Pinguin Mobil darf der Kunde nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.

Stand: September 2015

  1. Pinguin Mobil ist berechtigt, persönliche Daten des Kunden elektronisch zu verarbeiten, zu speichern, zu übermitteln und zu nutzen, soweit dies zur Durchführung des Kundenvertrages erforderlich ist.
  2. Bei Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die StVO und StVZO werden die personenbezogenen Daten des Kunden im notwendigen Umfang an die Straßenverkehrs- bzw. Ordnungsbehörden übermittelt.
  3. Eine Weitergabe darf nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur dann erfolgen, wenn dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Pinguin Mobil, der im Vertrag bezeichneten Personen und Unternehmen oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
  4. Pinguin Mobil verpflichtet sich, Daten des Kunden nicht an Dritte mit dem Zweck der kommerziellen Verwertung oder für die Markt- und Meinungsforschung weiterzugeben. Eine Weitergabe von Daten in anonymisierter Form für wissenschaftliche Zwecke ist gestattet.
  5. Pinguin Mobil kann dem Kunden nach vorheriger Einwilligung regelmäßig Informationen über die Weiterentwicklung des Carsharing in elektronischer Form zur Verfügung stellen.
  6. Die Pinguin Mobil Fahrzeuge sind mit GPS-Ortung ausgerüstet sind, bei Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt eine Positionsbestimmung. Darüber hinaus erfolgt keine Ortung der Fahrzeuge während der ordnungsgemäßen Nutzung durch den Kunden.
  7. Bei Verstoß gegen die Rückgabepflichten (§ 15) oder in sonstigen Fällen vertragswidrigen Verhaltens des Kunden, die eine Fahrzeugortung notwendig machen, ist Pinguin Mobil ebenfalls berechtigt, Positionsbestimmungen vorzunehmen.

Stand: September 2015

  1. Pinguin Mobil behält sich die Anpassung der Tarifübersicht vor. Diese Änderung erfolgt nach gerechtfertigtem Ermessen und ist nur möglich, wenn und soweit im Vergleich zu den Preisen bei Vertragsschluss bzw. zur letztmaligen Änderung nachweisbare Kostensteigerungen in den für Pinguin Mobil relevanten Entgeltsegmenten (insbesondere Kosten für Treibstoff, Versicherungskosten, Finanzierungs-, Beschaffungskosten, Personalkosten, Steuer, Wartung und Reinigung usw.) stattgefunden haben. Die Preisänderung erfolgt im Rahmen und zum Ausgleich der entsprechenden Kostensteigerungen.
  2. Änderungen der AGB sind nur zulässig, soweit hierdurch das Vertragsgefüge nicht grundlegend umgestaltet, insbesondere das Äquivalenzverhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird. Zulässig sind sie insbesondere bei nachträglichem Entstehen einer Regelungslücke oder Störung des Äquivalenzverhältnisses, z.B. durch Veränderung der Gesetzeslage, Rechtsprechung oder Marktgegebenheiten bzw. aufgrund neuer technischer Entwicklungen.
  3. Änderungen der Preise und Änderungen in den AGB werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mindestens vier Wochen vor der Änderung bekanntgegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder per E-Mail Widerspruch bei Pinguin Mobil erhebt. Auf diese Rechtsfolge wird ihn Pinguin Mobil bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Macht der Kunde von diesem Recht keinen Gebrauch, wird der Vertrag zu den geänderten Bedingungen bzw. Preisen fortgeführt. Widerspricht der Kunde, hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit einer Frist von zehn Tagen per E-Mail oder schriftlich zu kündigen.

Stand: September 2015

  1. Diese Geschäftsbedingungen unterliegen dem deutschen Recht.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Halle/Saale Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
  3. Kunden dürfen Ansprüche oder sonstige Rechte aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Pinguin Mobil auf Dritte übertragen.
  4. Mündliche Nebenabreden haben keinen Bestand. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt der Schriftform.
  5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Falle, entstehende Lücken entsprechend dem Sinngehalt und dem mutmaßlichen Willen der Vertragspartner zu schließen und die unwirksamen Bestimmungen durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen in wirtschaftlicher und ideeller Hinsicht möglichst nahe kommen.

Stand: September 2015